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Für Unternehmerinnen und Unternehmer

Sie sind zwei Mandanten in einer Person.

Eine Entscheidung für das Unternehmen ist immer auch eine für Ihr Privatvermögen. Geplant wird beides meist getrennt.

Hier zusammen.

Georg Böttcher SW

Ein Unternehmen verhält sich anders als ein Depot.

Anteile daran lassen sich verkaufen — nur nicht kurzfristig, nicht zu einem vorher bekannten Preis und selten ohne Folgen für Gesellschafterkreis und Führung. Der Wert steht erst fest, wenn jemand zahlt. Und Ausschüttungen kommen selten dann, wenn Sie privat Liquidität brauchen — meist genau dann am wenigsten.

Trotzdem ist es bei den meisten Unternehmerinnen und Unternehmern der mit Abstand größte Posten der Vermögensaufstellung.

Vermögen außerhalb des Betriebs ist deshalb vor allem eine Frage der Handlungsfähigkeit. Es ist eine Risikofrage.

Vier Zahlen, die das Bild vollständig machen

  • Welcher Anteil Ihres Gesamtvermögens steckt im Unternehmen?
  • Wovon hängt sein Wert ab, und wie belastbar ist diese Annahme?
  • Wie viel Liquidität steht außerhalb des Betriebs zur Verfügung?
  • Was trägt Ihren Lebensstandard, wenn das Unternehmen ein Jahr keine Entnahme erlaubt?

Warum zwei Rollen

Privatperson und Arbeitgeber — dieselbe Person, zwei Rechnungen

Als Unternehmerin oder Unternehmer sind Sie beides: eine Privatperson mit Vermögen, Familie und Ruhestandsplanung — und ein Arbeitgeber, dessen Entscheidungen über Versorgung und Zusatzleistungen Bindung erzeugen oder eben nicht.

Die meisten Beratungen bearbeiten nur eine der beiden Rollen. Dabei hängen sie zusammen:

Eine betriebliche Versorgungszusage ist eine Verpflichtung, die in Ihrer privaten Bilanz auftaucht, und eine private Bürgschaft ist ein Betriebsrisiko.

Diese Seite behandelt beide Rollen getrennt — und rechnet sie am Ende zusammen.

Worüber wir sprechen

Als Privatperson

  • Betriebs- und Privatvermögen trennen
  • Ihre Arbeitskraft als Betriebsrisiko
  • Altersvorsorge in Eigenregie
  • Nachfolge und Verkauf

Als Arbeitgeber

  • Betriebliche Altersversorgung
  • Benefits und Mitarbeiterbindung

Als Privatperson · 01

Betriebs- und Privatvermögen trennen

Bei den meisten Unternehmerinnen und Unternehmern sind die beiden Sphären über Jahre zusammengewachsen: Bürgschaften, Gesellschafterdarlehen, betrieblich genutzte Immobilien, private Rücklagen als stille Betriebsreserve. Das entsteht aus dem Alltag — und erst wenn es auseinandersortiert ist, wird jede Planung darauf genau.

  • Welche privaten Sicherheiten haften für betriebliche Verbindlichkeiten?
  • Wie hoch ist Ihr Gesellschafterdarlehen, und unter welchen Bedingungen käme es zurück?
  • Welche Immobilien liegen im Betriebsvermögen, welche privat — und war das eine Entscheidung oder ein Zufall?
  • Wie viel Ihrer privaten Liquidität ist faktisch Betriebsreserve?
  • Was gehört Ihnen persönlich, wenn Sie das Unternehmen morgen abgeben?

Vor dieser Trennung ist jede Vermögensplanung eine Schätzung. Danach wird sie zu einer Rechnung.

Als Privatperson · 02

Ihre Arbeitskraft als Betriebsrisiko

In inhabergeführten Unternehmen hängen an einer Person gleichzeitig die Geschäftsführung, die wichtigsten Kundenbeziehungen und häufig die Kreditwürdigkeit. Fällt diese Person aus, trifft es Unternehmen und Familie im selben Moment.

  • Wie lange trägt sich das Unternehmen ohne Sie — und wie lange Ihr privater Haushalt?
  • Sind Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung, und wenn nicht: Was tritt an deren Stelle?
  • Greift Ihre Berufsunfähigkeitsabsicherung auf Ihre tatsächliche Tätigkeit oder auf eine formale Beschreibung?
  • Bleibt der Betrieb bei längerem Ausfall handlungsfähig — Vollmachten, Vertretung, Bankzugriffe?
  • Was geschieht mit Anteilen und Stimmrechten im Todesfall?

Die Antworten auf diese fünf Fragen gehören in dieselbe Mappe wie der Gesellschaftsvertrag.

Als Privatperson · 03

Altersvorsorge in Eigenregie

Ärztinnen und Juristen haben ein Versorgungswerk, das unabhängig von ihnen läuft.

Unternehmer haben in der Regel das, was sie selbst einrichten.

Dafür haben sie einen Gestaltungsspielraum, den Angestellte selten haben — er will genutzt werden.

  • Welche Anwartschaften bestehen aus früheren Beschäftigungen, und was sind sie heute wert?
  • Ist der Betrieb Teil Ihrer Altersvorsorge — und wie belastbar ist diese Annahme?
  • Welche Rolle spielen Immobilien, Depot und Rückdeckungen in Ihrer Ruhestandsrechnung?
  • Welcher Betrag muss außerhalb des Unternehmens stehen, damit Ihr Lebensstandard unabhängig davon trägt?
  • Wie entnehmen Sie später, ohne den Betrieb zu schwächen?

Der tragfähige Satz lautet: „So viel steht bereit, unabhängig davon, was das Unternehmen einmal einbringt.“

Als Privatperson · 04

Nachfolge und Verkauf

Ob Übergabe in der Familie, Verkauf an einen strategischen Käufer oder Management-Buy-out — für Ihr Privatvermögen ist es derselbe Vorgang: Aus einem Betrieb wird ein Betrag, der danach zwanzig bis dreißig Jahre tragen soll.

  • Wann beginnt die Vorbereitung, und was steigert den Wert bis dahin?
  • Wie unabhängig arbeitet das Unternehmen heute von Ihrer Person?
  • Welcher Nettobetrag bleibt nach Steuern realistisch übrig?
  • Wie wird aus diesem Betrag ein planbares Einkommen?
  • Was soll zu Lebzeiten übertragen werden, und was später?

Ein Unternehmen, das ohne den Inhaber funktioniert, verkauft sich besser.

Diese Arbeit dauert Jahre.

Als Arbeitgeber · 05

Betriebliche Altersversorgung

Seit dem 1. Januar 2022 gilt der Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung auch für Vereinbarungen, die vor 2019 geschlossen wurden. Damit ist die betriebliche Altersversorgung in jedem Betrieb mit Beschäftigten ein Thema.

Die Frage ist nur noch, ob sie verwaltet oder gestaltet wird.

  • Besteht in Ihrem Betrieb eine Versorgungsordnung, oder gibt es gewachsene Einzelverträge?
  • Wird der gesetzliche Zuschuss korrekt berechnet und dokumentiert gezahlt?
  • Welche Durchführungswege nutzen Sie, und passen sie noch zur heutigen Größe des Betriebs?
  • Welche Haftungsrisiken stecken in alten Zusagen?
  • Wie ist Ihre eigene Versorgung als Geschäftsführung geregelt?

Der Zuschuss beträgt min. 15 Prozent des umgewandelten Entgelts, soweit der Betrieb dadurch Sozialversicherungsbeiträge spart — bei Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds. Was tun sie darüber hinaus für Ihre Arbeitgeberattraktivität?

Als Arbeitgeber · 06

Benefits und Mitarbeiterbindung

In vielen Branchen ist qualifiziertes Personal knapper als Kapital. Was ein Betrieb neben dem Gehalt bietet, entscheidet mit darüber, wer bleibt — und lässt sich häufig günstiger darstellen als eine Gehaltserhöhung in derselben Wirkung.

  • Was kostet Sie eine Gehaltserhöhung, und wie viel davon kommt netto an?
  • Welche Leistungen sind steuerlich und sozialversicherungsrechtlich begünstigt?
  • Ist eine betriebliche Krankenversicherung für Ihre Belegschaft sinnvoll?
  • Wissen Ihre Mitarbeitenden, was der Betrieb bereits für sie leistet?
  • Welche Zusagen binden Sie langfristig, und welche bleiben flexibel?

Benefits wirken erst, wenn sie verstanden werden. Die Kommunikation gehört zur Einführung dazu.

Schildern Sie mir Ihre Situation.

Was nach Ihrer Anfrage passiert

  • Ich lese Ihre Nachricht selbst und melde mich innerhalb von zwei Werktagen.
  • Wir finden einen Termin — telefonisch, per Video oder persönlich in Hildesheim und Hannover.
  • Nach dem Gespräch entscheiden Sie in Ruhe, ob und wie es weitergeht.

Georg Böttcher

Certified Financial Planner® (CFP)

European Financial Advisor® (EFA)

 

Georgstraße 38

30159 Hannover


0151 706 30 172
georg@boettcher.finance

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