Für wen genau
Juristische Berufe, drei Versorgungssysteme
Rechtsanwältinnen, Syndikusanwälte, Notare und Patentanwälte sind Pflichtmitglied im berufsständischen Versorgungswerk. Richterinnen, Staatsanwälte und verbeamtete Verwaltungsjuristen haben die Beamtenversorgung. Angestellte Juristen ohne Zulassung bleiben in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Drei Systeme mit drei völlig unterschiedlichen Logiken — und viele Lebensläufe, die im Lauf der Jahre durch zwei davon führen. Genau an diesen Übergängen entstehen die teuren Fehler.
Die erste Frage in jedem Gespräch lautet deshalb:
In welchem System stehen Sie heute, und was haben Sie vorher erworben?
01
Versorgungswerk: was es leistet und was es kostet
Für die meisten Juristinnen und Juristen ist das Versorgungswerk der mit Abstand größte Posten der Altersvorsorge — und der am seltensten nachgerechnete. Die jährliche Standmitteilung nennt eine Bruttozahl unter Annahmen, die selten jemand offenlegt.
- Was bleibt von der Anwartschaft nach Steuern und nach Inflation monatlich übrig?
- Welche Annahmen zu Beitrag, Dynamik und Rentenbeginn stecken in der Hochrechnung?
- Lohnen sich freiwillige Mehrzahlungen — oder wirkt dasselbe Geld anderswo stärker?
- Wie ist Ihre Anwartschaft im Verhältnis zu den eingezahlten Beiträgen verzinst?
- Was passiert mit der Anwartschaft, wenn Sie in eine andere Kammer wechseln?
- Welche Hinterbliebenen- und Berufsunfähigkeitsleistungen sind enthalten?
Das Ergebnis ist eine Zahl, mit der sich planen lässt — statt einer Zahl auf einem Brief.
02
Befreiung von der Rentenversicherung
Die Befreiung nach § 6 SGB VI gilt für Ihre konkrete Stelle, nicht für Sie als Person.
Das ist die Regel, an der die meisten juristischen Lebensläufe einmal stolpern — und sie kostet echtes Geld.
- Ist Ihre Befreiung für Ihre aktuelle Tätigkeit wirksam erteilt?
- Haben Sie nach dem letzten Arbeitgeberwechsel fristgerecht neu beantragt?
- Hat sich Ihr Aufgabengebiet beim selben Arbeitgeber wesentlich verändert?
- Was bedeutet die Zulassung als Syndikusrechtsanwalt für Ihre Befreiung?
- Welche Ansprüche haben Sie aus früheren Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung?
Das Rechtsanwaltsversorgungswerk Niedersachsen nennt z.B. eine Frist von drei Monaten ab Beschäftigungsbeginn. Wird sie eingehalten, wirkt die Befreiung ab dem ersten Tag — andernfalls erst ab Antragseingang, mit Beitragspflicht in beiden Systemen dazwischen.
03
Absicherung der Arbeitskraft
Solange Ihr Lebensstandard von Ihrem Arbeitseinkommen getragen wird, ist die Absicherung der Arbeitskraft die wichtigste Versicherung überhaupt. Bei Juristen wird sie regelmäßig unterschätzt, weil der Beruf körperlich leicht wirkt — die häufigsten Leistungsfälle liegen jedoch woanders.
- Unter welchen Voraussetzungen zahlt Ihr Versorgungswerk eine Berufsunfähigkeitsrente?
- Greift Ihre private Absicherung bereits bei 50 Prozent Berufsunfähigkeit im zuletzt ausgeübten Beruf?
- Können Sie ohne erneute Gesundheitsprüfung nachversichern, wenn Ihr Einkommen steigt?
- Wie ist die Absicherung bei einem Wechsel zwischen Kanzlei und Unternehmen geregelt?
- Ist eine Absicherung schwerer Krankheiten eine sinnvolle Ergänzung für Ihre Situation?
Die anwaltlichen Versorgungswerke setzen in der Regel voraus, dass die anwaltliche Tätigkeit vollständig eingestellt wird; einzelne verlangen zusätzlich den Verzicht auf die Zulassung. Wer eingeschränkt weiterarbeiten kann, braucht die private Ergänzung.
04
Krankenversicherung
Die Entscheidung zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung fällt meist einmal und wirkt vierzig Jahre. Innerhalb der privaten Versicherung gibt es allerdings mehr Spielraum, als die meisten vermuten.
- Trägt Ihr heutiger Tarif den Beitrag auch mit siebzig?
- Welche gleichartigen Tarife Ihres Versicherers stehen Ihnen nach § 204 VVG offen?
- Welche Zuschüsse zahlt Ihr Versorgungswerk zur Krankenversicherung im Ruhestand?
- Wie ist Ihre Beitragslast im Ruhestand in der Finanzplanung berücksichtigt?
- Ist ein Optionstarif sinnvoll, solange Ihr Gesundheitszustand gut ist?
Ein Tarifwechsel beim eigenen Versicherer nimmt die Alterungsrückstellungen vollständig mit.
Beim Wechsel des Unternehmens bleiben sie weitgehend zurück.
05
Vermögensaufbau und Geldanlage
Juristische Einkommen steigen schnell und ungleichmäßig. Was daraus wird, entscheidet weniger die Rendite einzelner Anlagen als die Frage, welcher Anteil überhaupt planmäßig investiert wird — und ob die Struktur eine Steuerlogik oder eine Lebensplanung abbildet.
- Welcher Anteil Ihres Einkommens wird planmäßig zu Vermögen?
- Was kosten Ihre bestehenden Anlagen zusammen pro Jahr, über alle Depots hinweg?
- Halten frühere Steuersparmodelle einer Prüfung nach heutigem Maßstab stand?
- Wie viel Risiko tragen Sie tatsächlich, und wie viel wollten Sie tragen?
- Wie fügen sich Immobilien — Eigennutzung wie Kapitalanlage — in das Gesamtbild?
- Ab welchem Vermögen trägt Ihr Lebensstandard ohne Arbeitseinkommen?
Die steuerliche Gestaltung bleibt bei Ihrem Steuerberater.
Meine Aufgabe ist die Struktur, in der sie wirkt.
06
Kanzlei: Gründung, Partnerschaft, Haftung
Der Eintritt in eine Sozietät verändert Haftung, Steuerlast und Liquidität gleichzeitig — und verlangt in der Regel Kapital, das erst später zurückfließt. Diese Entscheidung gehört in dieselbe Rechnung wie Ihre private Vermögensplanung.
- Wie ist eine Kapitaleinlage finanziert, und wie hoch bleibt Ihre private Liquidität während der Tilgung?
- Unter welchen Bedingungen wird der Kapitalanteil bei einem Austritt ausgezahlt?
- Wie verhält sich die Tilgungsdauer zu Ihrer geplanten Verweildauer in der Sozietät?
- Wie klar sind Berufshaftung und Privatvermögen voneinander getrennt?
- Deckt Ihre Vermögensschadenhaftpflicht die Mandatsstruktur ab, die Sie heute bearbeiten?
Wer die Zahlen vor der Unterschrift kennt, verhandelt aus einer anderen Position.

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Georg Böttcher
Certified Financial Planner® (CFP)
European Financial Advisor® (EFA)
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Auch für Ihre Mandanten
In Erbfällen, bei Trennung und Scheidung, bei Unternehmensnachfolgen und nach größeren Vergleichen stellt sich regelmäßig eine Frage, die außerhalb Ihres Mandats liegt:
Was soll mit dem Vermögen geschehen, sobald die rechtliche Seite geklärt ist?
Für diese Fälle arbeite ich mit Kanzleien zusammen — als neutrale Rechenseite, die Zahlen liefert, ohne Ihr Mandat zu berühren.
Ich übernehme keine Rechtsberatung und trete gegenüber Ihren Mandanten ausschließlich in meiner eigenen Rolle auf.


